
Informationen für Errichtung einer PV-Anlage
Die Errichtung einer Insel-Photovoltaikanlageist grundsätzlich erlaubt. Dennoch sind folgende Punkte zu beachten:
- Baurechtliche Bestimmungen: Gemäß der Niederösterreichischen Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014) sind bestimmte Photovoltaikanlagen bewilligungs-, anzeige- und meldefrei. Dies gilt insbesondere für Anlagen, die nicht in Schutzzonen oder erhaltungswürdigen Altortgebieten errichtet werden und deren Engpassleistung bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet. Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, den NÖ Photovoltaik-Leitfaden zu konsultieren.
- Elektrizitätsrechtliche Vorschriften: Das Niederösterreichische Elektrizitätswesengesetz 2005 (NÖ ElWG 2005) regelt die Genehmigungspflichten für Photovoltaikanlagen. Anlagen mit einer Modulspitzenleistung von höchstens 1 MWpeak sind elektrizitätsrechtlich genehmigungsfrei, sofern sie von einem befugten Fachunternehmen errichtet werden. Bei Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Netz angeschlossen sind, können andere Regelungen gelten. Es ist daher ratsam, die spezifischen Bestimmungen des NÖ ElWG 2005 zu prüfen.
- Kleingartengesetz und Gartenordnung: Es muss sichergestellt sein, dass die Installation den allgemeinen Vorschriften des Niederösterreichischen Kleingartengesetzes entspricht. Dieses Gesetz legt fest, dass Kleingärten primär der kleingärtnerischen Nutzung und Erholung dienen und nicht für erwerbsmäßige gärtnerische Zwecke verwendet werden dürfen. Die Installation einer Photovoltaikanlage sollte daher den Charakter des Kleingartens nicht verändern oder beeinträchtigen. Eine Photovoltaikanlage direkt auf dem Rasen ist verboten.
Auch wenn derzeit keine Einschränkungen bestehen, ist es empfehlenswert, die geplante Installation mit dem Vorstand abzustimmen. So stellen Sie sicher, dass keine zukünftigen Konflikte entstehen und alle Vereinsmitglieder informiert sind.