Informationen für Bauvorhaben in der Kleingartenanlage

Die folgenden Informationen richten sich an alle Kleingartenpächter in Biedermannsdorf, auf deren Grundstücken die Marktgemeinde Biedermannsdorf als Generalpächter fungiert.

Die nachstehenden Informationen bieten eine allgemeine Hilfestellung, um mögliche Verzögerungen im Bauvorhaben so gering wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Niederösterreichisches Kleingartengesetz, Bundes Kleingartengesetz usw.) strikt eingehalten werden müssen. Weitere Informationen zu den geltenden Gesetzen finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis:
Bauvorhaben: (Neu-, An-, Umbauten von Hütten, Pergola etc.) unbedingt vor Baubeginn der Vereinsleitung und anschließend der Marktgemeinde Biedermannsdorf (Bauamt) schriftlich mit Bauplan den genauen Größenangaben von Grundstück, Lageplan und Bauplan des Objektes, zur Genehmigung übergeben.

Erst nach schriftlicher Genehmigung darf mit dem Bau begonnen werden.
Für die gesetzlichen Bestimmungen kontaktieren Sie bitte die Vereinsleitung.