
Informationen für Einfriedungen
Äußeren Einfriedungen von Kleingartenanlagen müssen mindestens 1 m und dürfen höchstens 2 m hoch ausgeführt werden.
Die Einfriedungen zwischen den einzelnen Kleingärten und gegen die Haupt- und Nebenwege dürfen höchstens 1,8 m, gegen den allgemein zugänglichen Bereich 2 m, hoch ausgeführt werden.