Informationen Bebauung, Kleingartenhütten

In jedem Kleingarten darf nur eine Kleingartenhütte errichtet werden. Nebengebäude sind nicht zulässig, ausgenommen eine nicht unterkellerte Gerätehütte mit einer bebauten Fläche von maximal 6 m² und einer Gebäudehöhe von maximal 2,50 m, sofern sie direkt an die Kleingartenhütte angebaut ist und keinen Durchgang in die Kleingartenhütte aufweist oder ein Gewächshaus mit den gleichen Ausmaßen.

Die Bebauungsdichte darf 20 % der Fläche des einzelnen Kleingartens nicht übersteigen. Darunter fällt auch jede asphaltierte, betonierte oder mit Steinen bzw. Platten verbaute Flächen.
Die bebaute Fläche der Kleingartenhütte darf nicht 37 m², die Traufenhöhe nicht
3,80 m und die Firsthöhe nicht 5,20 m übersteigen.
Die mit Vordächern, Dachvorsprüngen und ähnlichen offenen nicht raumbildenden Bauteilen der Kleingartenhütte überbaute Fläche darf nicht mehr als 45 % der bebauten Fläche der Kleingartenhütte ausmachen.