
Informationen Schwimmbecken
Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von bis zu 25 Kubikmetern sind bewilligungs-, anzeige- und meldefrei.
Unter die Regelung fallen laut Bauordnung auch Schwimmteiche, Naturpools und Gartenteiche mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes.
Schwimmbeckenabdeckungen mit einer Höhe von maximal 1,5 Metern sind erlaubt
Die dauerhafte Stromversorgung für Pool Umwälzung, ist nur mit einer Photovoltaik bzw. einer Solaranlage gestattet, Kraftstoffaggregate im Dauerbetrieb oder nur zur Pool Umwälzung, und ohne Aufsicht (keine Person im Garten) sind nicht gestattet.