
Wichtige Informationen
Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten (Mähen, Aggregate, Lautstärke etc.),
diese gelten von:
- Montag – Freitag vor 06.00 Uhr und ab 22.00 Uhr
- Samstag zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr
- Sonn- und Feiertage ganztägig von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Die kurzzeitige Verwendung von lärmenden Maschinen und Geräten (z.B. für Bautätigkeiten) ist nur innerhalb dieser Zeitspannen zulässig.
Die Zeit am Samstag von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie an den Zeiten zu Sonn- und Feiertagen gilt als absolute Ruhezeit, in der auch die Lautstärke von Musikgeräten u. dgl. so eingestellt sein muss, damit keine Störung der Nachbarn erfolgt. Während der Ruhezeiten ist bei der Nutzung von Pools und Trampolinen auf die damit verbundene Lärmentwicklung zu achten.